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        Die UFO-Falluntersuchung
 

Grundsätzliches

» Da es keine formellen oder inhaltlichen Voraussetzungen gibt, kann sich jeder als UFO-Untersucher bezeichnen, Sichtungen untersuchen und Zeugen befragen. Von einigen UFO-Untersuchern wird dies jedoch kritisch beurteilt. Insbesondere Untersuchungsergebnisse enthusiastischer Jugendlicher, wenn dadurch angebliche "Beweise" für ein exotisches Phänomen produziert werden. In jedem Fall gehört zur Tätigkeit als UFO-Untersucher neben der Neugier und Offenheit auch die Bereitschaft, auch eigene Erkenntnisse immer wieder zu hinterfragen."
» UFO-Forschung ist ehrenamtliche Arbeit. Sie ist oft mit einem großen Geld- und Zeitaufwand verbunden) 
» Man muss bereit sein, seine Freizeit für einen zu untersuchenden Fall zu opfern bei dem mit 95-98%iger Wahrscheinlichkeit ein IFO die Lösung ist
»

Man muss gut mit Personen umgehen können, ihnen zuhören und ggf. auch auf sie eingehen können.

» Eine gute Grundkenntnis über das UFO-Phänomen und dessen Geschichte (speziell über die Stimuli) ist von Vorteil, da man so Parallelfälle zu Rate ziehen kann.
» Da man als Falluntersucher interdisziplinär agiert, sind Grundkenntnisse in verschiedenen Wissenschaften, insbesondere Astronomie, Wahrnehmungs- und Kommunikationspsychologie, Physik aber auch in der Durchführung von Zeugenbefragungen, von Vorteil.
» Man sollte kritisch an seine Fälle herangehen und um eine konventionelle Erklärung des Falles bemüht sein.

I. Der Kontakt

1.

    Man sollte sich eine Hotline einrichten und über regionale Medien auf sich aufmerksam machen. Auf diese Art können einen Sichtungszeugen kontaktieren.
2.
Hat man aus aus den Medien von einer Sichtung erfahren liegt es an einem selbst Kontakt zum Zeugen aufzunehmen.

II. Das Telefongespräch

1.
Für einen UFO-Ermittler sollte es darauf ankommen den Zeugen ohne größere Unterbrechungen seine Sichtung erzählen zu lassen. 
2.
Es ist ratsam ein Diktiergerät nebenher laufen zu lassen, damit man sich nachträglich die Aussage des Zeugen/der Zeugin nochmals anhören kann. Bevor man dies tut ist es aber unbedingt notwendig den Gesprächspartner um Erlaubnis zu fragen. Auf ein Block geschriebene Notizen tun es auch, könnte aber während dem Telefonieren ablenken.
3.
Ein weiteres Hauptkriterium ist es, egal wie sich der Zeuge verhält bzw. von was er berichtet, stets höflich zu bleiben. Denn schließlich ist er ja nicht dazu verpflichtet einen davon zu erzählen.
4.
Während dem Gespräch sollte man sich bereits Gedanken zur Sichtung machen und versuchen die bekannten Stimuli nach der Reihe zu durchzugehen, um vielleicht schon zu einer frühen Lösung zu kommen. Gelingt dies nicht, erhält der Zeuge einen Fragebogen.
III. Der Fragebogen
1.
Man  schickt dem Zeugen einen üblichen Fragebogen, wie er z.B. bei der GEP e.V. für Mitglieder kostenlos erhältlich ist, zu. 
2.
Der Zeuge füllt diesen Fragebogen nach bestem Wissen und Gewissen aus und unterschreibt am Ende für die Richtigkeit der gemachten Angaben.
3.
Nachdem der Fragebogen wieder bei einem eingetroffen ist, sollte man die darauf gemachten Angaben erst ein mal mit den Angaben beim Telefongespräch vergleichen. Kommt es hierbei zu deutlichen Differenzen sollte  ein Betrug in Betracht gezogen werden. Oftmals “schmücken” die Zeugen den Fragebogen aber auch  unbewusst mit Fehlangaben, um ihren Fall aufzuwerten und dem Ermittler zu gefallen.
4.
Ist dies nicht der Fall, dann sollte man sich den Fragebogen genauestens durchlesen und die Eigenschaften des gesichteten Objekts mit denen der bekannten Stimuli vergleichen.
5.
Ist man immer noch auf der Suche nach einer plausiblen Erklärung, dann sollte man nun in seinem Fallarchiv nach ähnlichen Fällen suchen und dessen Lösung vergleichen. Auch sollte man befreundete Kollegen um Rat fragen.
Nach diesen Arbeitsschritten ist eine Erklärung für das gesichtete Objekt fast immer gefunden. Ist dies aber nicht der Fall, dann kommt es zur...
IV. Suche nach weiteren Zeugen
1.
Dies geschieht am häufigsten über eine Pressemitteilung an die regionalen Zeitungen, die tags darauf, mit etwas Glück, die Mitteilung abdrucken.
2.
Anruf bei der örtlichen Polizeistelle und Informationen einholen, ob sich bei ihr vielleicht weitere Zeugen gemeldet haben kann auch nicht schaden.
3.
Genauso sollte man bei verschiedenen Wetterstationen, der Sternwarte oder sogar bei der Flughafensicherung nach ungewöhnlichen Beobachtungen fragen.
V. Der private Kontakt
1.
Ist immer noch keine Lösung gefunden dann sollte man nochmals den Kontakt zum Zeugen suchen und ihn um ein persönliches Gespräch bitten.
2.
Bei dem privaten Gespräch ist nun psychologisches Wissen gefragt. Der Forscher achtet darauf, wie sich der Zeuge verhält und ob er sich in der Erzählung verstrickt.
VI. Begutachtung des Sichtungsortes
1.
Zusammen mit dem Zeugen sollte man sich spätestens jetzt einmal den Sichtungsort anschauen. Besonders achtet er dabei auf die Umgebung und was für örtliche Stimuli es geben könnte, die hier für eine UFO-Meldung gesorgt haben.
2.
Es kann von grosser Wichtigkeit sein, den Ort zu verschiedenen Uhrzeiten zu begutachten. Am besten auch zur selben Zeit, wie einst die Sichtung stattgefunden hat.
VII. Die Aufklärung
1.
Nachdem man nun alle Fakten, Daten und Eindrücke gesammelt hat sollte es einem möglich sein die Sichtung aufzuklären. Notfalls sollte man seine gemachten Erkentnisse nochmals mit anderen Kollegen besprechen. Zwischen 95% und 98% aller Sichtungen werden so aufgeklärt.
2.
Zur Aufklärung kann es auch von grosser Wichtigkeit sein, ob sich der Zeuge bereits vorher mit dem Phänomen auseinandergesetzt hat und die gängige Literatur dazu kennt. Dies sollte demnach berücksichtigt werden.
VIII. Der Abschlussbericht
1.
Um den Fall nun endgültig ad acta legen zu können sollte man noch einen Abschlussbericht schreiben und ihn zu den Akten “gelöst” bzw. “ungelöst” ablegen.
War es ein medienwirksamer Fall, dann sollte man nochmals eine Pressemitteilung mit der Aufklärung versenden.


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